Sozialversicherungen

Die Sozialversicherungen bilden das soziale Netz in Deutschland

Bei den Sozialversicherungen handelt es sich um Pflichtversicherungen, die es jeder Person ermöglichen sollen, seinen Lebensstandard zu erhalten.

Die Sozialversicherungen gehören in Deutschland zu den sogenannten Pflichtversicherungen, durch deren System einzelnen Personen mit Hilfe der Solidargemeinschaft ein sicherer und stabiler Lebensstandard geboten werden soll. Dieser Versicherungen bieten den Versicherten eine soziale Absicherung im Fall von Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit, betrieblichen Unfällen aber auch im Alter. Mit dem System der gesetzlichen Sozialversicherungen soll es jeder Person in Deutschland ermöglicht werden, bei welchen die privaten Versicherungen aus gesundheitlichen, privaten oder auch anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Sozialversicherungen liegen dem Solidaritätsprinzip zugrunde, wodurch alle Risiken von jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft getragen werden.

Dieses System wird durch die Beiträge der verschiedenen Versicherungsträger finanziert, wobei die Versicherungsträger der staatlichen Kontrolle unterliegen. Berechnet werden die Beiträge der Sozialversicherungen prozentual vom Einkommen des einzelnen Arbeitnehmers, wobei der fällige Beitrag zur einen Hälfte durch den Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte durch den Arbeitgeber getragen wird. Diese Beiträge werden dann jeweils monatlich vom Arbeitgeber an die zuständigen Krankenkassen abgeführt, was mittels einer Betriebsnummer geschieht. Insgesamt lassen sich die Sozialversicherungen in fünf unterschiedliche Versicherungen aufteilen, und zwar die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung.

Diese fünf einzelnen Elemente wurden seit 1883 in mehreren Schritten aufgebaut. Begonnen hat das ganze mit der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1883, anschließend folgte im Jahr 1884 die gesetzliche Unfallversicherung und im Jahr 1889 wurde die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt. Im Jahr 1927 folgte dann die Arbeitslosenversicherung und 1995 die gesetzliche Sozialversicherung, wobei diese Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung angegliedert ist. Diese fünf Komponenten bilden das gesamte Sozialversicherungssystem und dienen dem einzelnen Bürger als soziales Netz, auf welches er im Notfall zurückgreifen kann, um seinen Lebensstandard zu erhalten.

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