Kündigung durch Arbeitnehmer

Kündigung durch Arbeitnehmer und was zu beachten ist

Auch die Kündigung durch den Arbeitnehmer kommt in der Praxis vor. Auf dieser Seite steht, was alles bei einer solchen Kündigung zu beachten ist.

Es gibt sehr viele Arbeitnehmer die große Angst davor haben, gekündigt zu werden: Für sie würde eine Kündigung einer Katastrophe gleich kommen. Daher sind Kündigungen in den meisten Fällen sehr gefürchtet. Doch auf der anderen Seite gibt es auch Menschen, die sich bei ihrem Arbeitgeber nicht wohl fühlen und deshalb freiwillig das Unternehmen verlassen und meistens direkt zu einem anderen Arbeitgeber wechseln möchten .In solch einem Fall müssen die Mitarbeiter die Kündigung einreichen, die so genannten Kündigung durch den Arbeitnehmer.

Die Unternehmen wissen natürlich ganz genau, wie zu verfahren ist, wenn ein Mitarbeiter gekündigt werden soll. In der Regel sind entsprechende Vorlagen schon angefertigt, so dass lediglich der Name des jeweiligen Mitarbeiters eingesetzt werden muss, damit eine Kündigung ausgedruckt werden kann. Wenn hingegen ein Mitarbeiter die Entscheidung trifft, selbst kündigen zu wollen, sieht es zumeist anders aus. Viele Menschen wissen nicht, wie sie vorgehen sollen, wenn sie eine Kündigung schreiben möchten.

Dabei ist es gar nicht so schwer, eine Kündigung durch Arbeitnehmer zu schreiben. Im Endeffekt verhält es sich so, dass man formfrei ein Schreiben aufsetzt, in welchem die wichtigsten Punkte berücksichtigt werden. Natürlich müssen grundlegende Dinge berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Nennung eines Datums und das Unterschreiben des Dokuments. Ansonsten muss der Mitarbeiter nur angeben, dass er selbst kündigt und das Beschäftigungsverhältnis beenden möchte.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht unbedingt sofort beendet werden kann. Viele Menschen nehmen irrtümlicherweise an, dass sie nach der Abgabe der Kündigung nicht mehr beim Arbeitgeber erscheinen und dort arbeiten müssen. In der Praxis sieht es allerdings anders aus: Auch wenn der Mitarbeiter selbst kündigt, besteht ein Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz schützt längst nicht nur den Mitarbeiter, wenn dieser vom Arbeitgeber gekündigt wird, sondern auch umgekehrt – in diesem Fall soll dem Arbeitgeber Zeit eingeräumt werden, um einen Nachfolger suchen zu können. Diese Tatsache sollte man bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer auf jeden Fall berücksichtigen und deshalb damit rechnen, dass man nach Abgabe des Schreibens nicht unmittelbar aus dem Unternehmen ausscheidet.

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