Hallo!
Du musst zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. In Deutschland gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für bewegliche Gegenstände, und die ist ja nun leider bei Deinem Staubsauger bereits abgelaufen.
Wenn der Hersteller nun keine freiwillige Garantie über diese Gewährleistungsfrist eingeräumt hat, hast keine Chance auf Ersatz bzw. Reparatur!
Mein Staubsauger, ca. 3 Jahre alt, ist kaputt, habe ich Anspruch auf Garantie?
Bei meinem Staubsauger, ca. 3 Jahre alt, reißen immer die Beutel aus der Halterung, dass gibt immer so eine Sauerei beim Lehren. Das muß ich dann immer wieder selber sauber machen, mit Handfeger und so. Kann ich das Gerät wieder umtauschen?
1 Antwort
- Antwort von SuperMammi am 25.09.09 13:24
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